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19.05.2016

Schluss mit Quecksilberdampflampen in Projektoren: Bundesumweltministerium empfiehlt LED und/oder Laser

Norderstedt, 19.05.2016 – Der Projektorenbranche steht in ein paar Jahren ein einschneidender Wandel bevor. Im Jahr 2020 soll für Lichtquellen mit hochgiftigem Quecksilberanteil Schluss sein. Das besagt die Minamata-Konvention. Darin verpflichten sich – Stand heute – 128 Staaten ab 2020 keine quecksilberhaltigen Produkte mehr herzustellen, darunter Deutschland.

Für Hersteller bedeutet dies, in alternative, umweltfreundlichere Lichtquellen zu investieren. Und auch Bildungseinrichtungen wie Schulen sowie Unternehmen müssen schon bald alle quecksilberhaltigen Altgeräte gegen neue Projektoren austauschen. Seit 2010 ist CASIO der führende Hersteller von Projektoren mit Laser- und LED-Hybrid-Lichtquellen. Der Marktanteil lag zuletzt bei 87,8 Prozent in dieser Kategorie¹. Als einziger Hersteller von Projektoren erfüllt das japanische Unternehmen im gesamten Sortiment bereits zehn Jahre vor Fristablauf im Jahr 2020 die Kriterien der Minamata-Konvention.

Zur weiteren Umsetzung der Minamata-Konvention hat CASIO das Bundesumweltministerium befragt. Die Antworten sind in dieser Meldung ungekürzt abgedruckt.

  1. Laut Minamata-Konvention ist es ab 2020 verboten, quecksilberhaltige Produkte herzustellen. Wann ist mit einer Ratifizierung der Minamata-Konvention seitens des Deutschen Bundestages zu rechnen?
    Deutschland beabsichtigt, die Minamata-Konvention zusammen mit der Europäischen Union (EU) und den Mitgliedstaaten zu ratifizieren. Die EU nannte als Termin Ende 2016/Anfang 2017.

  2. Wie wird die Ratifizierung ablaufen, und welche Fristen gelten dabei? Gibt es dafür bereits einen Zeitplan?
    Derzeit wird in den Gremien des Rates der EU über den Vorschlag der EU-Kommission für eine EU-Quecksilberverordnung beraten, mit der die im geltenden EU-Recht identifizierten Regelungslücken gegenüber den Anforderungen der Minamata-Konvention geschlossen werden sollen. Einen konkreten Zeitplan für die Ratifizierung gibt es nicht.

  3. Müssen quecksilberhaltige Produkte hierzulande ab 2020 umgehend vom Markt genommen werden oder wird es Übergangsfristen geben? Falls ja, wie lange würden diese erwartungsgemäß sein?
    Nach Artikel 4 Absatz 1 muss jede Vertragspartei durch Ergreifung geeigneter Maßnahmen dafür sorgen, dass die Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von mit Quecksilber versetzten Produkten, die in Anlage A Teil I aufgeführt sind, nach dem für diese Produkte festgelegten Ausstiegsdatum unterbleibt; hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen Anlage A einen Ausschluss vorsieht oder in denen für die Vertragspartei eine registrierte Ausnahmeregelung nach Artikel 6 gilt. Nach Artikel 5 des o.g. Vorschlags der EU-Kommission für eine Quecksilberverordnung sollen die Ausfuhr und Einfuhr der in Anhang II aufgeführten, mit Quecksilber versetzten Produkte sowie ihre Herstellung in der Union ab dem 1. Januar 2021 verboten werden, sofern nicht bereits strengere Vorschriften für diese Produkte gelten. Quelle: http://www.mercuryconvention.org/Portals/11/documents/Booklets/Minamata Convention on Mercury_booklet_English.pdf

  4. Wer kontrolliert, ob die Konvention eingehalten wird?
    Nach Artikel 15 der Minamata-Konvention ist ein Ausschuss für die Durchführung und Einhaltung des Übereinkommens einzurichten.

  5. Aktuell befinden sich in den meisten Beamern/Projektoren noch Quecksilberdampflampen. Welche technologischen Alternativen empfiehlt das BMUB künftig?
    Der Einsatz von Leuchtdioden (LED) und/oder Laser stellt aktuell eine geeignete Alternative zu Quecksilberdampflampen dar.

  6. Was bedeutet die Minamata-Konvention für große Abnehmer bisheriger quecksilberhaltiger Projektoren wie zum Beispiel Schulen und Universitäten? Was muss/sollte deren Einkauf künftig beachten?
    Siehe Antwort zu Frage 3. Ergänzend dazu ist laut dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission keine Ausnahmeregelung bzgl. Hochdruck-Quecksilberdampflampen (HPMV) für allgemeine Beleuchtungszwecke vorgesehen, so dass die Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung ab dem 1. Januar 2021 wahrscheinlich verboten sein werden.

CASIO und Minamata
Minamata heißt die Stadt in Japan, in der eine Quecksilberkatastrophe Mitte der 1950er Jahre viele Opfer forderte. Geprägt dadurch gewann das japanische Unternehmen CASIO schon sehr früh ein Bewusstsein für die Gefährlichkeit dieses Schwermetalls. Es entwickelte mit der Laser/LED Hybrid Lichtquelle eine leistungsstarke Alternative zur Quecksilberdampflampe. Die umweltfreundliche Lichtquelle verfügt über eine Lichtstärke von bis zu 3.500 ANSI-Lumen, spart Strom, senkt die Betriebskosten des Projektors um bis zu 40 Prozent und bietet eine lange Lebenszeit von bis zu 20.000 Stunden. Das entspricht zirka 15 Jahren bei sechsstündigem Betrieb pro Tag. Nutzer sparen damit langfristig hohe Kosten für den Lampenwechsel und der Verzicht auf das gefährliche Quecksilber trägt dazu bei, die Umwelt nachhaltig zu schonen.

Hintergrundtext zur Minamata-Konvention
Einen ausführlichen Hintergrundtext zur Minamata-Konvention finden Sie hier.

Weitere Informationen unter www.casio-projectors.eu oder www.casio-europe.com

¹ Solid-State-Illumination-Segment der lichtstarken Projektoren ab 2.000 ANSI-Lumen Marktanteile Laser & LED Hybrid-Lichtquellen Projektoren in Q1-Q3 2014. Quelle: Futuresource Consulting

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Dirk Herzog
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